AETR - Gesetz 2011Die AETR ist ein internationaler Vertrag. Er ist zuletzt 2010 geändert worden. Damit ein internationaler Vertrag in den Vertragsstaaten Geltung bekommt, mus er in innerstaatliches Recht überführt werden.Die Umsetzung der AETR-Änderungen in das deutsche Recht ist nun abgeschlossen. Nachdem der Verkehrsausschuss des deutschen Bundestags am 05.07.2011 die Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung empfohlen hatte, nahm der Bundestag den Entwurf am 02.09.2011 an; der Bundesrat stimmte am 23.09.2011 zu. Mit der Ausgabe des Bundesgesetzblattes II am 09.11.2011 ist das Gesetz verkündet. Es tritt gemäß seinem Artikel 3 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Damit sind die in der AETR geregelten Lenk- und Ruhezeiten nunmehr in Deutschland verbindlich und zu beachten. Lesen Sie dazu die zusammenfassende Darstellung "Die Lenk- und Ruhezeiten 2011" !
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