LKW-Recht.de

LKW-RECHT auf Twitter  LKW-RECHT auf Facebook

Suche:  

 
Startseite

Bußgeldkatalog 2020 für LKW

Topthemen

Bußgeld Allgemein

Führerschein und Fahrverbot
Tilgung Punkte Tilgung Punkte
LKW Führerschein u. Fahrverbot LKW Führerschein u. Fahrverbot
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Absehen von Fahrverbot (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahren ohne Fahrerlaubnis (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahrverbot - einfache Fahrlässigkeit - außergewöhnliche Härte
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahrverbot und Zeitablauf
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Halter als Fahrer (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Beleidigung und Wahrnehmung berechtigter Interessen (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Beschwerde bei Verfahrens-Verstoß (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot LKW im Straßenverkehr - Good bye Führerschein
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Abwesenheit bei Berufung (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Tilgungen aus dem Verkehrszentralregister (VZR)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Wie verliere ich meinen Führerschein?
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Atemalkoholmessung (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Führerschein bei Umzug in der EG
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Schadensersatz in Strafverfahren (Urteil)
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Gesetzesinitiative Baden-Württemberg zur Änderung der StPO
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Fahrzeuge mit Sonderrechten
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Chip-Tuning
 LKW Führerschein u. Fahrverbot Kleinst-PKW (max. 25km/h) (Urteil)
LKW Führerschein Entzug - Ausnahme LKW Führerschein Entzug - Ausnahme
Regelfall Fahrverbot Regelfall Fahrverbot
MPU und Sperrfrist MPU und Sperrfrist
LKW Wie verliere ich meinen Führerschein? LKW Wie verliere ich meinen Führerschein?
Fahrverbot u.a. Fahrverbot u.a.
Führerscheintourismus in der EG Führerscheintourismus in der EG

Transport

Verhalten im Straßenverkehr

Spanien

Schwertransport

Unfall - Tipps & Infos

Transportlinks

Info zur Person Utz

Kontakt

Impressum

Datenschutz

Die Lenk- und Ruhezeiten 2013

Formulare
Vollmacht (PDF-Dokument) Vollmacht (PDF-Dokument)
Fragebogen Unfall (PDF-Dokument) Fragebogen Unfall (PDF)
Frachtbrief (PDF-Dokument) Frachtbrief (PDF-Dokument)
 




Webdesign & Technik:
Peernet.de




Tilgungen aus dem Verkehrszentralregister (VZR)

Wann werden Eintragungen aus dem
Verkehrszentralregister (VZR) getilgt?

Diese Regelungen gelten bis 31.12.1998. Durch die Verhinderung des Änderungs-Gesetzes zur StVG werden ab 01.01.1999 neue Tilgungsbestimmungen angewendet.

Wann werden Eintragungen aus dem VZR getilgt?
Die Eintragungen im VZR werden grundsätzlich nach Ablauf der in § 13a StVZO genannten Fristen getilgt. Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Entscheidungen mit dem Tag des ersten Urteils. Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft. Bei Verwaltungsentscheidungen ist die Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung maßgebend. Die Eintragungen werden aus dem VZR nach Fristablauf getilgt und vernichtet, sofern keine Tilgungshemmung durch andere Eintragungen besteht (siehe unten).

Welche Tilgungsfristen gibt es?
Die Tilgungsfrist beträgt u. a.:
2 Jahre:bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn die Geldbuße 80,-- DM
oder mehr beträgt bzw. ein Fahrverbot nach § 25 Straßenverkehrsgesetz angeordnet worden ist.
5 Jahre:wenn in einem strafgerichtlichen Verfahren:
auf eine Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist und/oder ein Fahrverbot nach § 44 Strafgesetzbuch eine Entziehung oder Erteilungs-Sperre der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist bei einem Verbot durch die Verwaltungsbehörde, ein Fahrzeug zu führen

10 Jahre:wenn in einem strafgerichtlichen Verfahren auf eine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten erkannt worden ist
bei Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis durch die
Verwaltungsbehörde

Wann kann eine Eintragung nicht getilgt werden?
Eintragungen von strafgerichtlichen Entscheidungen hindern grundsätzlich die Tilgung aller anderen gerichtlichen Entscheidungen und der verwaltungsbehördlichen Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten. Alle Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten (gegenseitige Hemmung). Abweichend hiervon werden Eintragungen über Verkehrsordnungswidrigkeiten
spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung im VZR getilgt. Dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 24a StVG!

Wie erfolgt die Tilgung aus dem VZR?
Die Tilgung braucht in keinem Fall beantragt zu werden, da die Löschung mit Eintritt der Tilgungsfrist von Amts wegen erfolgt.
Tilgungsmitteilungen unterbleiben, weil die Fristen sich aus dem Gesetz ergeben. Die getilgten Eintragungen werden hier vollständig vernichtet, so daß zu einem späteren Zeitpunkt hierüber keine Auskünfte mehr gegeben werden können.

Empfehlen Sie LKW-Recht.de weiter:
Tilgungen aus dem Verkehrszentralregister (VZR): Link senden an Facebook Tilgungen aus dem Verkehrszentralregister (VZR): Link senden an Twitter

Wir vertreten Ihre Interessen, wenn es um LKW Recht, Bußgeldsachen, Speditionsrecht und Verkehrsrecht geht - BUNDESWEIT. Bußgeldsachen und Unfälle können von uns kompetent und einfach über das Internet und persönliche Telefonate mit dem Anwalt abgewickelt werden. Bitte beachten Sie die Einspruchfrist bei Bußgeldbescheide von 14 Tage.

Sie können uns Ihren Fall KOSTENLOS und UNVERBINDLICH melden. Ihrer Anfrage und das anschließende Telefonat sind für Sie kostenfrei!

Gebühren entstehen erst im Falle einer ausdrücklichen Beauftragung.

Bitte geben Sie im Formular den Tatvorwurf (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Überladung, Lenkzeitverstoß) an, und welches Dokument Sie zuletzt erhalten haben an. (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl).
Ihre Nachricht hier:

Rechtsanwalt Michael Erath
Rechtsanwalt
Michael Erath

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.


 

Diese Infoseiten sind ein Service von
Rechtsanwalt Michael Erath

Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht, Lkw-Recht, Unfall, Bußgeld, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Überladung, Gefahrengut, Transportrecht, Speditionsrecht, Strafrecht

Weitere Projekte
www.fahrer-seminar.de
www.ra-strafrecht-stuttgart.de
www.verteidiger-stuttgart.de


Rechtsanwalt Michael Erath
Augustenstraße 12 • D-70178 Stuttgart
Tel +49(0)711 627 6699 2 • Fax +49(0)711 627 6699 3
eMail: lkw-recht@ra-erath.de

 

 

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz