LKW-Recht.de

Suche:  


Startseite

Topthemen

Bußgelder Geschwindigkeit , Rotlicht u.a.

Schwertransport

Verhalten im Straßenverkehr

Transport
 Palettentausch
 Standgeld
 LKW Fahrer Neue Arbeitszeiten und FPersVO
 LKW Fahrer Eignung ab 2009
 LKW Kontrolle Transportgenehmigung - Bußgeld
 LKW Kontrolle Führerschein
 Arbeitsvertrag ( Entwurf ohne Gewähr )
 LKW Fahrtenschreiber Mischbetrieb analog und digital
 Haftung und Versicherung
 LKW Lenkzeiten
 LKW Lenkzeitüberschreitung Verantwortlichkeit
 LKW Maut Strafe
 LKW Digitaler Tachograph u. Nachweis
 Frachtzinsen bei Transportschaden
 Grobes Organisationsverschulden
 LKW Maut
 Gesetze rund um das Transportrecht

Führerschein und Fahrverbot

Unfall - Tipps & Infos

Info zur Person Utz

Kontakt

Impressum

Formulare
 Vollmacht (Word-Dokument)
 Fragebogen Unfall (PDF)
 Frachtbrief (PDF-Dokument)
 

Peernet

Frachtzinsen bei Transportschaden

Unternehmer U hatte einen Vermischungsschaden verursacht. Die Auftraggeberin A rechnete mit den Frachtforderungen des U auf. Die Transportversicherung von U, die ALL TV , lehnte – aussergerichtlich - eine Regulierung des Transportschadens ab. Infolge der drohenden Verjährung der Frachtforderungen war U gehalten die Frachtforderung über seinen Hausanwalt einzuklagen. Die A rechnete entgegen den ADSp auf, wobei die ALL TV , die den Prozess ab der Aufrechnung gem. § 150 VVG übernahm, unterlag ( LG HD 12 0 62 / 02 KFH ) und den Schaden ausglich.

Die Frachtzinsen ( aus ca. 20.000 Euro über einen Zeitraum von 2 Jahren ) wollte die ALL TV dem U nicht ersetzen. Hierauf, sowie insbesondere auf Erstattung der Gerichtskosten aus der Frachtklage hat U die ALL TV verklagt, wobei ihm die Zinsen aus den Frachtforderungen sowie die Gerichtskosten erstinstanzlich nach § 150 VVG zugesprochen wurden.

LG Sttgt 26 0 586 / 03. Die ALL TV hatte somit zweimal Prozesskosten zu tragen.

 

 

 


 
Wir wickeln sämtliche Schadensfälle/Ordnungswidrigkeiten komplett via Internet ab - kein Besuch/Terminvereinbarung erforderlich.

Eine persönliche Anwesenheit bei Gericht ist häufig nicht notwendig.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei persönlichen Fragen weiter. Im Interesse der anderen Besucher bitte ich Sie, Ihre Fragen möglichst in mein Forum zu stellen, damit von der Beantwortung auch andere Besucher mit ähnlich gelagertem Problem profitieren können. Dies kann selbstverständlich auch anonym erfolgen. Sie finden das Forum hier.

Falls Ihre Frage zu persönlich sein sollte, bieten ich Ihnen mittels nachfolgendem Kontaktformular die Möglichkeit, schnell und einfach mit mir direkt in Kontakt zu treten:



Rechtsanwalt Helmut Utz

Ihr Name:
Telefon:
Email: (falls vorhanden)
Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

 

  Tätigkeitsschwerpunkte:
  Verkehrsrecht mit Unterpunkten
  - LKW - Recht
  - Unfall
  - Bußgelder
  - Lenkzeiten
  - Personenbeförderung
  - Gefahrengut
  - Gesetze rund um das
  - Transportrecht

Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mitglied im BVSK  ( Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen )

Die Tätigkeit wird gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung,
 der Fachanwaltsordnung, des RVG ( s.h. www.brak.de ) bundesweit ausgeübt.