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Zur Transportversicherung

Ihnen ist wertvolle Ladung anvertraut!
Ihr Arbeitgeber, aber auch Sie haben sich verpflichtet, diese dem Kunden zuzufuhren. Diese Ware ist aber während der Reise gefährdet, darum helfen Sie mit, dass die Ware vollständig und unbeschädigt den Empfänger erreicht.

Achten Sie daher besonders - auch in Ihrem eigenen Interesse - auf die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:

1 . Stellen Sie Ihren Lkw nie unverschlossen ab und schalten Sie immer alle Diebstahlsicherungen ein. Ziehen Sie den Zündschlussel ab. Dies auch bei kurzfristigen Aufenthalt oder bei Pannen!

2. Versuchen Sie stets, einen bewachten Parkplatz zu erreichen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um das Verzeichnis der bewachten Parkplatze in Italien.

Vermeiden Sie jeden Halt auf abgelegenen, unbewachten Parkplätzen.

3. Lassen Sie in keinem Falle Papiere, die Sie selbst, das Fahrzeug oder die Ladung betreffen, im Fahrzeug zurück (Personal-, Fahrzeugpapiere aller Art, Führerschein, Frachtbriefe nebst Ladelisten, Zolldokumente usw.). Tragen Sie die Papiere stets bei sich!

4. Nehmen Sie nie Anhalter oder fremde Personen mit; manche sind nur scharf auf Ihr Ladegut!

5. Vermeiden Sie Gespräche mit jedem Aussenstehenden über Art, Umfang, Wert oder Ziel der Ladung. Achten Sie besonders auf solche Personen, die versuchen, Sie in derartige Unterhaltungen hineinzuziehen, damit Sie später evtl. eine Personenbeschreibung geben können.

6. Seien Sie besonders vorsichtig bei Fahrzeugen, die Ihnen Iängere Zeit folgen oder oft in Ihrer Nähe auftauchen.

7. Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmassnahmen von einem Ladungsdiebstahl (Diebstahl des Lkw mit der kompletten Ladung oder Diebstahl von Teilen der Ladung) betroffen werden, melden Sie ihn sofort der nächsten Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige! Verlangen Sie erforderlichenfalls einen Dolmetscher.

Informieren Sie unverzüglich telefonisch Ihre Firma.

Geben Sie der Polizei und Ihrer Firma gegenüber Ort, Zeit und Umstände des Diebstahls an und beschreiben Sie Fahrzeug und Ladung gegenüber der Polizei.

 

 

 


 
Wir wickeln sämtliche Schadensfälle/Ordnungswidrigkeiten komplett via Internet ab - kein Besuch/Terminvereinbarung erforderlich.

Eine persönliche Anwesenheit bei Gericht ist häufig nicht notwendig.

 

Gerne helfe ich Ihnen bei persönlichen Fragen weiter. Im Interesse der anderen Besucher bitte ich Sie, Ihre Fragen möglichst in mein Forum zu stellen, damit von der Beantwortung auch andere Besucher mit ähnlich gelagertem Problem profitieren können. Dies kann selbstverständlich auch anonym erfolgen. Sie finden das Forum hier.

Falls Ihre Frage zu persönlich sein sollte, bieten ich Ihnen mittels nachfolgendem Kontaktformular die Möglichkeit, schnell und einfach mit mir direkt in Kontakt zu treten:



Rechtsanwalt Helmut Utz

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Rückruf erwünscht: (bei Bedarf bitte ankreuzen)

 

  Tätigkeitsschwerpunkte:
  Verkehrsrecht mit Unterpunkten
  - LKW - Recht
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Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Mitglied im BVSK  ( Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen )

Die Tätigkeit wird gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Berufsordnung,
 der Fachanwaltsordnung, des RVG ( s.h. www.brak.de ) bundesweit ausgeübt.