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LKW Mängel Abfahrtskontrolle Praktische Tipps

Abfahrtskontrolle

Sie führten ein Fahrzeug ( LKW - Omnibus ) obwohl die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war § 41 § 69 a StVZO, § 24 StVG . Als Fahrer nach Nr 214 Bußgkat : 180 Euro sowie 3 Pkte in Flensburg. Bei andern Fahrzeugen 90 Euro. Als Halter vom LKW nach Bußgkat. Nr. 189.2  270 Euro und 3 Pkte. 

 
Foto: http://www.powalski.com/

Verantwortlich für die Betriebs-und Verkehrsicherheit ist gemäß § 23 StVO der Fahrer ( gemäß § 31 StVZO auch der Halter ), insbesondere  für alle LKW, bzw. Fahrzeugmängel, die er erkennt oder bei zumutbarer Prüfung bemerkt hätte. Je älter der LKW desto höhrere Anforderungen. Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ist der LKW aus dem Verkehr zu ziehen.

Eine Abfahrtskontrolle läßt manchen Mangel erkennen und beugt einem Bußgeld vor. Das Unterlassen kann nach dem Landesarbeitsgericht Köln auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen (LAG Köln, Aktenzeichen: 14 Sa 635/06 – Urteil vom 29.11.2006 )

Gerade kleine optische Mängel beim LKW veranlassen die Polizei zum einfachen Weitersuchen:

Der Verfasser hat bei unzähligen Gerichtsverhandlungen erkennen müssen, daß insbesondere die Fahrer - auch mangels Kenntnis - über die einfachsten Anzeichen stolpern. Diese einfachen Anzeichen sind der Polizei bekannt. Und haben sie mal einen Mangel am LKW gefunden, so werden sie weitersuchen. Die einschlägigen Merkblätter befassen sich nicht mit den Klassikern wie man z.Bsp mangelnde Bremsleistungen der LKW oder ähnliches erkennt. Nicht nur die spezielle ausgebildeten Polizeibeamten kennen sich aus. Der Amtsgerichtsdirektor des AG Schweinfurt, Herr Siebenbürger, der Ordnungswidrigkeiten auf der  dortigen Autobahn bearbeitet, ist eine "alter Hase" und kennt sich in LKW Mängeln bestens aus. In einem Verfahren hat er dem Werstattmeister, der für die Ordnungsgemäßheit des Fuhrparks einer Spedition verantwortlich war und den Chef als Zeuge entlastet hat, eine Lehrstunde erteilt und die typischen Mängel am LKW dargelegt, Gegen den Verantwortlichen Werkstattmeister war die Sache ja nach 26 III StVG verjährt und der Chef hatte die Betreuung der Fahrzeuge auf diesen delegiert ).

Also wer seinen LKW nicht kennt, sollte nachstehende Tips bei jeder Abfahrt beachten:

Bremsprobe !!!

In diesem Zusammenhang sei zu merken, daß man mittels Taschenlampe auch mal in die Bremsbeläge leuchten sollte, um etwaige Risse insbesondere in den Scheibenbremsen festzustellen. Wenn diese länger als zwei Drittel des Durchmessers des Bremsscheibe sind oder gar zur Lüftung durchgehen, ist umgehend die Werkstatt aufzusuchen. Auf jeden Fall sind die Risse geeignet einen Bußgeldbescheid zu begründen, wobei jeder Sachverständige die mangelnde Verkehrssicherheit bestätigen wird. Die Dicke der Bremsscheibe liegt neu nahezu bei  40 mm, wobei diese 35 mm nicht unterschreiten darf. Wer jetzt sagt, ich bin Fahrer und das ist Sache der Werkstatt, irrt und kann mit drei Punkten rechnen. 

Rundgang um den gesamten LKW. Betriebsstoffe ( Diesel, Öl, Wasser, Hydrauliköle ) OK ? Lenkradspiel OK ?

Nach einer Fahrt Hand ( Vorsicht vor Verbrennung ) an die Felgen legen. Ist eine kalt und die andere warm, heißt das, daß unterschiedliche Bremsleistung auf den einzelnen Rädern des LKW vorhanden ist. ( Die Polizei hat Temperaturfühler und mittlerweile auch Infrarotkameras ( "Wärmekamera" ), die im fließenden Verkehr eingesetzt werden können! Es kam schon vor, daß die Gestängesteller auf der Verzahnung stehen geblieben sind und bei einer Bremsung durchgerutscht sind. Im übrigen ist die Motorbremse, sogenannte Dauerbremse in Funktion zu halten. Diese setzt erst bei ca. 1200 u / min ein, hat also im Leerlauf des Motors keinerlei Wirkung (  was schon mnacher Prüfer übersehen hat ), wobei die Wirkung mit steigender Drehzahl zunimmt. Diese riegelt die Dieselzufuhr ab. Soweit ein Retarder ( Telma oder Voith ) eingebaut ist, muß dieser funktionstüchtig und natürlich auch eingetragen sein. Neuerdings gibt es Intarder, die ein Heißwerden der Bremsen verhindern sollen.  Ab 650 Grad verbrennen die Bremsen, womit bei einer starken Gefällefahrt die Bremsen dadurch zu schonen sind, daß die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Dauerbremse und der Retarder zu benutzen ist. Somit kann man auch am Ende des Gefälles noch anhalten, bzw vor der letzten Kurve noch bremsen. Die alte Weißheit : "Mit dem Gang mit dem man den Berg hochfährt, soll man auch herunterfahren, dürfte bei der heutigen Motorleistung überholt sein.  Es soll auch schon vorgekommen sein, daß die Polizei zum Zweck der Kontrolle den LKW zu einer starken Bremsung im Gefälle veranlaßt hat, womit die Bremsen leicht 400 Grad erreichten, was dann beanstandet wurde, wobei an den einzelnen Rädern noch verschiedene Temperaturen zu verzeichnen waren, was einen punktebewehrten Mangel darstellt.

Die Bremsgestänge haben in einem 90 Grad Winkel zu stehen ? Weisen alle Bremsgestänge den gleichen Winkel auf ? Rücken sie gelöst mehr als zwei Drittel aus ! Gefahr ! Gestängesteller  ggf. kaputt oder Bremsen runter. Bremsen die LKW Einheiten auch einzeln ( Schon vorgekommen, daß Zugfahrzeug nur mittels Anhänger gebremst wurde ). Zieht der LKW beim Bremsen auf eine Seite ? Vergl a. § 41 StVZO

Sind an den Schmierstellen ( soweit keine Zentralschmierung ) Spalte zwischen den Fettablagerungen ( ggf. Büchsen ausgeschlagen, insbesondere Kupplungsbolzen der Anhängerkupplung  )

Sind ggf. Schrauben an den Bremszylindern lose, bzw. fehlt eine. Schraube ? Lose große Schrauben kann man mittels eines Anschlagens mit einem Hammer erkennen. Tritt aus Radmuttern Rost aus = lose !

Ist das LKW Handbremsseil des Anhängers ( Feststellbremse ) verrostet, sind die Klammern noch OK, ggf. daran ziehen, dann sieht man auch ob die Bremsnocken ordentlich laufen.

Sind die Schläuche ( Bremsschläuche , Kühlerschäusche )  porös ? Sind die Bremsschlauchkupplungsgummis OK ? Übrige Anschlüsse OK ?

oder :

Wackelt das LKW Reserverad, wenn man dagegen tritt ( § 36 III a StVZO ) ? Wenn ja, festmachen.

Haben alle Reifen ( insbesondere der innere Zwillingsreifen ) beim Beklopfen mit einem Hammer den gleichen Klang ? Wenn nein, Luftdruck prüfen. Haben Sie Risse oder Bremsplatten. Natürlich auch mal aufs Profil schauen ( Bremsplatten o.ä.) Vergl. § 36 StVZO: Lenkradspiel weniger als 30 Grad, bzw 30 mm  ( § 38 a StVZO ) ! Keine Druckpunkte beim Lenken auch kein vertikales oder horizontales Spiel des Lenkrades. Auch mal im Stand bis zum Anschlag drehen und auf Geräusche achten.

Befindet sich Luft / Spiel in der Aufhängung ? LKW / Fahrzeug mit gebremsten Anhänger hin und herrucken. Ggf. Fettspalte in den Schmierstellen vorhanden.

LKW Spritzgummis ( § 36 a StVZO ) alle dran. Anhängerdreiecke und gelbe Seitenstrahler / Leuchten ( im Abstand v. 3 m ) noch vorhanden.

Oelflecken an Felgen ( insb. Hinterachse ) Oelflecken auf Boden bei abgestelltem Fahrzeug.  Stoßdämpfer verölt ?

( Hilfs - ) Aggregate ( Achsen, Getriebe, Motor ) verölt. Achskappen verölt ? Dichtungen o.a. defekt und zu wenig Öl in Aggregate.

LKW Luftkessel Prüfplaketten verrostet !!! Kessel entwässern, soweit kein Trockner , bzw. automatisch . Festhaltebänder der Behälter ( Luftkessel, Tank ) OK. LKW Fabrikschilder vorhanden ( § 59 StVZO ) ? Schwitzt der LKW Tank ? Tankdeckel zu / abgeschlossen ( § 45 StVO ). Im Sommer sollte man bei längerer Standzeit nach dem Tanken nicht ganz voll tanken.  Diesel erwärmt sich und dehnt sich, bzw. tritt durch Druck aus.  Krafstoffleitungen dicht ? § 46 StVZO. Im Winter unbedingt nach Winterdiesel fragen, sonst Flockenbildung im Diesel und entsprechend Kraftstofffilter zu. Entlüften der Kraftstoffleitungen  macht keinen Spaß-  nur Sauerei.

LKW Reifenprofil ( 1,6 mm ) vorhanden, insbesondere auf Schleppachsen oder bei 3 Achs, Sattel 1 und letzte Achse ( und Reserverad ) Vergl. § 36 II StVZO

Elektrostecker korrodiert - versalzt ? Steckverbindungen OK-

LKW Anhängerkupplung. Spiel,  ( Maul, Königsbolzen ) OK, LKW Anhängergabel verbogen ( Feststeller lose ) Vergl.a. §§ 43; 44 StVZO

Hörbarer Luftverlust ( Federbalg, Bremsleitungen ). LKW Druckmanometer beachten. Auch bei Bremsungen Druckverlust an Monometer beachten ( max 0,3 bar Verlust ).

Ist die Leiter oder sind die LKW Unterlegkeile ( falls überhaupt vorhanden !!! § 41  Abs. 14  StVZO ) ordnungsgemäß gesichert ? Sind die Wechselbrücken ordnungsgemäß festgezogen. Mitfahrstapler gesichert ?

Querträger ( insbesondere bei Kranfahrzeugen / Holz u. Schwertransporter / ältere Fahrzeuge ) angerostet oder angerissen. Nieten / Schrauben fest ( Dagegenhämmern )

Sind Auswaschungen ( an den Reifenlaufrändern wellenartiger Abrieb ) an den Reifen ? Zeugt von Mängeln an der Aufhängung. Ggf. Federblätter gebrochen, Büchsen ausgeschlagen.

LKW qualmt :

weiß: Wasser wird verbrannt. ( Kühlwasserstand überwachen )

blau : Oel wird verbrannt  ( Oelstand überwachen )

schwarz : Dieseleinstellung nicht OK ( Dieselverbrauch überwachen )

Auch mal Batteriewasser prüfen, damit ordnungsgemäße Ladung der Batterie möglich. Sind die Anschlüsse fest ? Polfettung genügend ?  Batterie sauber ?

Gehör anstrengen . Was klingelt oder klappert bi Fahrt mit LKW bei einer Holperstrecke ? ( Geräuschentwicklung sh. §§ 30, 49 StVZO )Oder pfeifft oder surrt die LKW Achse bei sehr ruhiger Strecke ( Artfremde Rotationsgeräusche ). Quietscht die Wasserpumpe bei Leerlauf des Motors oder pfeifft der Keilriemen beim Gasgeben im Stand.

Die Tipps mögen zwar banal sein, doch bedient sich die Polizei auch z.T. einfachen Methoden . Wenn kompliziert wird, ist der LKW schnell sichergestellt und in  die der Polizei "bekannte" Werkstatt geschleppt und steht auf der Rolle. Die Werkstatt oder der  Gutachter ist gerne und schnell zur Stelle und wird dem "Auftraggeber Polizei" in den seltensten Fällen mangelnde Qualifikation bescheinigen.

LKW Fahrzeugausrüstung: Taschenlampe nebst Batterien oder Handlampe, Feuerlöscher mit gültiger Plakette, Warndreieck und Warnlampe § 15 StVO / § 53 a StVZO, aktueller Verbandskasten ( Aidshandschuhe ) § 35  StVZO ,  Warnkleidung, Arbeitshandschuhe, LKW  Radkreuz nebst Rohr, LKW Wagenheber ( OK ? ) und Rostlöser an Board, Sicherungen u. Ersatzbirnen, gängiges Werkzeug ( Hammer ! ), LKW Reifenfüllschlauch, Montiereisen um Reifen aufzuziehen, Leckspray, Isolierband, Stromprüfer u. Kabelzange, Spannbänder, Bei Bussen § 30 d StVZO ): Windsichere Handlampe § 54 b StVZO, Feuerlöscher § 35 g StVZO. Die Überprüfung regelt  § 31 b StVZO .

Scheinwerfer ( § 50 StVZO ) - Arbeitsscheinwerfer ( § 52 VII StVZO ) - Rückfahrscheinwerfer ( § 52 a StVZO ), Armaturenbeleuchtung, Schlußleuchten ( § 53 StVZO ), Blinkleuchten ( § 54 StVZO ),  Nebelschlußleuchten ( § 53 StVZO ). Standleuchten, Begrenzungsleuchten Hebebühne § 53 b StVZO ) , Begrenzungsleuchten ( § 51, 51 a, 51 b StVZO )  und Kennzeichenleuchten ( § 17 StVO ) Horn - Hupe ( § 55 StVZO ) OK, Korrekte Abmessungen ( § 32 StVZO ), Anhängevorrichtung i. O., Verbindungsstecker ( Bremsen , ABS Stecker u. Licht ) intakt, Scheinwerfergläser i.O., Halterungen i.O., Kennzeichen unbeschädigt,  und lesbar. Prüfplaketten  vorhanden, Rückspiegel - Scheinwerfergäser nicht gebrochen oder blind. Grenzwertgeber und Trommel inakt. Vergl. a § 23 STVO

LKW Prüftermine eingehalten ( insbesondere Haupt- und Sonderunteruntersuchung, EG Gerät, Feuerlöscher ).

Fracht - u. Fahrzeugpapiere u. Führerschein ( wenn mit Augengläsern ggf. Ersatzbrille ), EG und Sondergenehmigungen


 

Bescheinigung über arbeitsfreie Tage ( nicht handschriftlich )

LKW Ladung gesichert ? Formschlüssig geladen ( § 22 STVO ), LKW Plane und Türen ordnunsgemäß verschlossen, bzw. verspannt ( § 23 I S 2  StVO ). LKW Aufbau äußerlich nicht beschädigt ( Aufliegertüren usw. nicht beschädigt ), Unfallspuren, sei es nur, daß der Rammschutz beschädigt ist.  usw.

Auch kennen Polizisten die Leistung Ihres LKW.

Hängt der LKW  am Berg, läßt dies unter Beachtung der Reifenwulste auf eine Überladung schließen. Vergl § 34 StVZO.

Steht der LKW nicht "gerade" dürfte die Ladung ungleichmäßig verteilt sein, ggf. Achslastüberschreitung. Gemäß § 31 c StVZO kann das Gewicht auf einer Waage oder einem Achslastmesser festgestellt werden. 

Noch eins: Bitte nicht die LKW Windschutzscheibe mit Kaffeemaschine, Kühlschrank oder Fähnchen, u.a. verbauen. Gebot der Freien Sicht und des uneingeschränkten Gehörs ( § 23 I StVO )! . Bußgeldbewehrt ! Wenn Sie Namensschilder in der Windschutzscheibe haben, hat man wenigstens bei Lichtbildern ( der Polizei ) neben der gut aufbewahrten Tachoscheibe noch Anhaltspunkte für den Fahrer.  Bitte auch keine unzulässigen zusätzlichen Beleuchtungseinrichtungen ( Michelinmännchen, Weihnachtsbaum usw. ) anbringen. Sieht zwar gut aus, läßt aber die Polizei auf einen aufmerksam werden. Gut ist auch das Kennzeichen links vorne anzubringen, damit man es noch bei zu geringem Abstand fotografisch erfassen  und  lesen kann. Vorgekommen ist auch schon, daß es manche auf der rechten Seite haben. Manche haben es schon verloren.   

Viele LKW Mängel werden beim ersten Hinsehen erkannt. Warum dies nicht vermeiden ? Zum Schluß veranlaßt auch der optische Eindruck vom LKW und Fahrer zu einer Kontrolle. Manchmal bewirkt etwas Farbe Wunder - enheitliche Optik ( verschiedenfarbene Felgen, verrosteter Unterfahrschutz § 32 b StVZO ) usw.

 "Empfehlenswert sind solche Aufkleber ! ? :  Lieber tot als langsam fahren oder andere Sachen die die Auffälligkeit begründen. Je weniger ein Fahrzeug durch Zubehör und Tand auffällt, desto eher fährt es an der Kontrolle vorbei, wobei blaue Fahrzeuge am wenigsten kontrolliert werden.

Noch ein Tipp für den Winter:

Sollten die LKW Rückspiegel ( § 56 StVZO ) immer durch Salz verdrecken, einfach Textilstreifen an LKW Spiegelhalter binden, der durch den Fahrtwind auf dem Glas entlangwedelt. Enteiser außerhalb des LKW. Eis oder fremde Gegenstände auf Fahrzeug. Frostschutz in Wisch Wasch und Kühler, Wicherlippen OK ? Batterieleistung OK? Wasser in Bremsleitungen mangels Trockner ? Schneeketten § 37 StVZO

Wer noch gute LKW Tips  hat, kann diese gerne per email dem Verfasser senden.

Tipp : Höhe des LKW bei Durchfahrten: Einfach eine federnde Antenne abschließend mit der Höhe des LKW mit  5 cm Toleranz anbringen. Diese schlägt dann zuerst an, womit man erkennt ob die Durchfahrtshöhe zu gering ist.   

Und natürlich die eigene Fitness nicht vergessen !! Kommen Sie sicher ans Ziel mit einer Abfahrtskontrolle !

              Foto. http://www.powalski.com/

Hier noch was Historisches :

LKW Grenzabfertigung im Güterverkehr im Transit der DDR

 

Ich war von 1982 bis 1988 Student und habe mir ein Zubrot als LKW Fahrer ( 38 to zGG ) verdient, wobei ich öfters nach Berlin West gefahren bin. Teils über Hirschberg, Wartha oder Marienborn. Die wichtigsten Utensilien waren der Warenbegleitschein und der Reisepass. Die Visa ( Stempel grün / rot ) haben schell die Seiten im Pass gefüllt. Der LKW musste Zollverschluß haben. An der westdeutschen Grenze wurde der LKW verplombt und der Warenbegeleitschein gestempelt. Dann ging´s rüber. Vorbei am Staatswappen und Ampeln durch die KFZ Sperren; die Grenztürme in Sichtweite.

Zunächst geriet man an einen Beamten ( Grenzer = Uniform grün ) der einem die Fahrspur für den LKW Transit zuwies. Dann kam man an ein Kontrollhäuschen

, bei denen die Beamten ( Grenzer ) auf Augenhöhe mit dem LKW saßen. Diese haben dann nach bestimmt dreimaligem " eisigem " Abgleich des Paßfotos mit meinem Konterfei das Visa auf dem Pass angebracht. Weiter ging es in die allseits verspiegelte Abfertigungshalle,

wobei nochmals der Pass kontrolliert und der Warenbegleitschein gestempelt und der LKW kontrolliert und mit Beamten vom  Grenzschutz und des Zolls ( Zoll = Uniform graublau ) abgeschritten wurde. Wehe man hatte eine Oese in der Plane vergessen zu schließen. Dann wurde das LKW geöffnet und allseits fotographiert. Wie gefährlich die Grenze war, zeigt die Tatsache daß DDR-Wächter den italienischen Fernfahrer Benito Corghi am 5.8.76 am Grenzübergang Hirschberg erschossen haben, weil er nicht auf das deutsche Kommando " Stehen zu bleiben" als nicht deutsch sprechender Italiener sofort reagierte. Er hatte beim westdeutschen Zoll Papiere vergessen und wollte wie an den normalen Grenzen zurücklaufen, um diese zu holen.  

Wenn die LKW Plane schadhaft war, konnte man zurückfahren. Von dem beklemmenden Gefühl, welches einem jedes Mal überkam, ganz zu schweigen. Irgendwie kam man sich immer durch die Enge schikaniert vor. Auf jeden Fall musste man die Nerven behalten. Erst recht wenn vor einem plötzlich eine Schranke heruntergelassen wurde, wenngleich dies gleich auf andere Umstände zurückzuführen war.  Wenn man Pech hatte, wurde man bei der Ausfahrt nach der Abfertigungshalle nochmals kontrolliert. Für Funkgeräte im LKW musste man eine Gebühr bezahlen. Anschalten war natürlich untersagt. Man benutzte jedoch das CB Funk Gerät, um auf Kanal fünf von der Blitzern zu erfahren. In Berlin-Drewitz wiederholte sich das Geschehen beim Verlassen der "Republik". Glücklich im Westen, warteten die weißbemützten Beamten der BAG ( damals: Bundesanstalt für den Güterfernverkehr ) in Berlin- Dreilinden in Begleitung derer, die von manchen als "Trachtenverein Grün-Weiß" bezeichnet werden, mit einer weiteren LKW Kontrolle , was gelegentlich Folgen hatte. 

Entschädigt wurde man auf der Transitstrecke durch das billige Mittagessen ( Tankstellen : Osterholz/ Köckern / Michendorf ; ein Mittagessen lag bei 2,85 DM ) und den billigen LKW Diesel.

Man  durfte nicht auf den normalen Parkplätzen halten, sondern nur die für Transitreisende benutzen. Auf den Brücken konnte man Parolen lesen oder manche Werbung für verschiedene Kombinate. Lustig war es im Winter, wenn der Straßendienst der DDR Autobahn füssiges Streumittel aufbrachte, welches entsprechend die Scheiben verschmierte.  In Höhe von Leuna/ Buna / Merseburg konnte man nachts nahezu immer die Nebellampen anschalten, da die dortigen Emissionen die Sicht einschränkten. Begleitet wurde man im Radio von fremdklingenden Schlagern und Erfolgsmeldungen der sozialistischen Wirtschaft  über die " Stimme der DDR". Tagsüber ( Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 30 StVO galt nicht für den LKW Berlinverkehr.) konnte man sich dann im Elefantenrennen mit den Trabis üben, da diese am Berg ebenfalls abfielen und man gelegentlich einer hübschen Beifahrerin aus dem LKW zublinseln konnte, die mit angezogenen Knien die Fahrt überstehen mußte. 

Ab dem 9.11.89 ( Mauerfall ) wurde es lockerer, bis am 1.7.90 die Wiedervereinigung kam. 

Auf jeden Fall war die Wiedervereinigung für mich ein bewegender Tag und ich freue mich darüber. ( Zwischen Dez. 89 und Juni 90 erhielt man bei einem bis zum 9.11.89 undenkbaren Rundgang um den Reichstag einen Einreise- und Ausreisestempel !? Deutsche Gründlichkeit hier wie da !! )  Heute nimmt man die Grenze nicht mehr wahr.     

Gute Fahrt wünscht http://www.lkwrecht.de/ Fotos v. http://sambamarco.piranho.de/Minol.htm und Gedenkstätte Deutsche Teilung

Sehr geehrter Herr Utz,

Ihre Nachricht und Ihren Erfahruntgsbericht als LKW-Fahrer in der Zeit von 1981 bis 1988 habe ich erhalten. Der von Ihnen geschilderte Ablauf der Kontrollen im Bereich der LKW- Einreise bzw. der LKW- Ausreise deckt sich mit den in der Gedenkstätte vorliegenden Informationen.  Als Anlage übersende ich Ihnen ein Foto der Grenzübergangsstelle Marienborn. Eine genaue Datierung ist nicht möglich. Es ist aber sicher, dass das Foto nach 1974 entstanden ist. Das Foto zeigt den Bereich der Ausreise aus der DDR. Das dargestellte Motiv müsste Ihren Erinnerungen entsprechen, da der Gedenkstättenleitung ein gravierender Umbau der Grenzübergangsstelle im Zeitraum von 1974 bis 1989 nicht bekannt ist.

Das Foto darf auf Ihrer Hompage verwendet werden. Bitte geben Sie als Quelle für das Foto Sammlungsbestand AV-Medien Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn an. Ich möchte Sie auf die Öffnungszeiten der Gedenkstätte Deutsche Teilung verweisen (Die – So 10:00 – 17:00 Uhr) und Sie zu einem Besuch der Gedenkstätte einladen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter Rufnummer 039406/92093 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stucke   .... 



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Fachanwalt für Strafrecht

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